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Mietkauf Der Mietkauf ist ein Mietvertrag, bei dem dem Mieter vom Vermieter das Recht eingeräumt wurde, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache zu einem vorher bestimmten Preis unter Anrechnung der bis dahin gezahlten Mieten käuflich zu erwerben. Vor der Erklärung findet auf den Vertrag Mietrecht Anwendung. Nach der Erklärung handelt es sich um einen Kaufvertrag, auf den Kaufrecht Anwendung findet. Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über. Dies macht eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig. Das juristische Eigentum geht i. d. R. nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Somit ist der Mietkauf eher mit einer Ratenzahlung vergleichbar, als mit einem klassischen Leasingvertrag.
Gegen Mietkauf ?
“Angeblich kann man mit Mietkauf fürchterlich ausgetrickst werden, was dann sehr
teuer wird, deshalb Finger davon lassen”. Natürlich haben weite Kreise des öffentlichen Lebens kein Interesse Mietkauf zu forcieren. Banken sind bei diesen Geschäften meistens außen vor und haben kein Interessen, dass viele Mietkaufverträge geschlossen werden. Der Staat, in Form des Finanzamtes muss jeden Vertrag genau prüfen, um den Zeitpunkt für die Grunderwerbsteuer zu ermitteln. Viele Yachtbesitzer wollen lieber vermieten als verkaufen. Mitkäufer fehlen auf dem Vermietungsmarkt. Verbände und Vereinigungen wollen sich den vorgenannten Gruppen nicht entgegenstellen. Es gibt also keine Fürsprecher zum Thema Mietkauf, da niemand, außer den beiden an solch einem Geschäft Beteiligten, etwas daran verdient. Unter diesem Aspekt sollte man alle kritischen Äußerungen zum Thema betrachten. Außerdem sollte klar sein, dass die zu schließenden Verträge immer durch einen Anwalt Ihres Vertrauens und einen Notar begleitet werden müssen. Diese verdienen dann eventuell weniger als bei einem Kaufvertrag, aber immerhin handeln Sie nicht selbstlos.
Was spricht für Mietkauf? Beim Mietkauf übernimmt der Verkäufer zusätzlich die Rolle der finanzierenden Bank. D.h. er stellt dem Käufer zum Erwerb seiner Yacht (Jacht) sein Kapital zur Verfügung. Beim Erwerb sollte der handelsübliche Preis der Yacht (Jacht) als Grundlage der Berechnungen genommen werden. Hinzugerechnet wird dann eine moderate Verzinsung in Höhe der üblichen Sparguthabenverzinsung auf einem Sparbuch, maximal jedoch der übliche Zinssatz einer Baufinanzierung bei einer Bank oder Bausparkasse. So dass sich ein Kaufpreis zuzüglich Zinsen über eine vorher festgelegte Laufzeit ergibt. Daraus lässt sich leicht die Annuität oder monatliche Belastung des Käufers ermitteln. Das Ganze gleicht dann einem Ratenkauf ohne Bankkredit, ohne Schufaeintrag und ohne Auskunfteien. Eine Eigentumsübertragung kann am Beginn oder Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Dazu sind dann entweder eine Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch einzutragen, oder Grundschulden für den Verkäufer im Grundbuch zu belassen. Die Ausgestaltung kann völlig individuell vorgenommen werden. Ohne Notar geht das allerdings nicht. Ebenso lässt sich der Ausstieg des Käufers aus dem Vertrag gestalten, falls seine finanzielle Lage sich in der Zukunft verschlechtert. Auf jeden Fall lässt sich seine völlige Pleite durch das Yachtobjekt leicht vermeiden. Schlimmstenfalls verliert er seine bisherigen Zahlungen und seine Investitionen in das Objekt. Der Verkäufer hat Miete erhalten und erhält in solch einem Fall sein Objekt zurück. Die Gefahr des Scheiterns der gesamten Existenz, ist also geringer als beim Hauskauf über Bankkredit. |
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